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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Klimaschutz in Hessen: Photovoltaik auf Dächern landeseigener Gebäude

27. Mai 2020Dokument 20/2858 · WP 20Hessen
Torsten Felstehausen, Janine Wissler
KlimaschutzPhotovoltaikHessenDächerSolarenergie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem aktuellen Stand und den Fortschritten beim Ausbau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern landeseigener Gebäude in Hessen. Die Fragesteller hinterfragen die bisherigen Maßnahmen und die Zielsetzungen der Landesregierung im Hinblick auf die Nutzung von Solarenergie.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung von Hessen, die Bürgerinnen und Bürger, sowie die Institutionen, die landeseigene Gebäude verwalten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach dem aktuellen Stand der Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik, den jährlichen Zubau von PV-Leistung, den Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus und dem angestrebten Anteil der selbst erzeugten Solarenergie bis 2030.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass aktuell etwa 20.000 m² Dachfläche für Photovoltaik genutzt werden, was 13 % des geschätzten Potenzials entspricht. Die jährlich hinzugebaute Leistung betrug 400 kWp in 2018 und 300 kWp in 2019. Der Anteil der auf landeseigenen Dächern installierten Leistung beträgt 0,08 % der insgesamt in Hessen installierten Leistung. Bis 2030 könnte der Anteil des PV-Stroms am Gesamtverbrauch bis zu 3,4 % betragen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller kritisieren die langsame Nutzung des Potenzials für Photovoltaik auf landeseigenen Dächern. Die Landesregierung plant Investitionen von bis zu 26 Millionen Euro in den Ausbau der Solarenergie bis zum Ende der Legislaturperiode. Die Rentabilität der Eigenstromnutzung wird auf 12 bis 20 Jahre geschätzt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2858, Wahlperiode 20, eingereicht 27. Mai 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.