❓ Corona-Pandemie – Einschränkung von Grundrechten im Rahmen behördlicher Anordnungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einschränkung von Grundrechten im Rahmen der behördlichen Anordnungen während der Corona-Pandemie. Der Fragesteller stellt die rechtlichen Grundlagen und die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen in Frage.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die durch die Maßnahmen der Landesregierung in ihren Grundrechten eingeschränkt werden, sowie Unternehmer und Institutionen, die von den Verordnungen betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Rechtsgrundlage der Einschränkungen, zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Landesregierung und zu laufenden Verfahren gegen diese Verordnungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen und gibt an, dass die Rechtsgrundlage für die Verordnungen in den §§ 28, 32 des Infektionsschutzgesetzes liegt. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit sei Bestandteil staatlichen Handelns. Es sind zahlreiche Verfahren gegen die Verordnungen anhängig, und eine Folgenabschätzung ist Teil des Verfahrens.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen und verweisen auf die Einschätzung verschiedener Verfassungsrechtler. Die Landesregierung teilt diese Auffassung nicht und verweist auf die rechtlichen Grundlagen der Maßnahmen.