❓ Besetzung des hessischen Staatsgerichtshofs
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Besetzung des hessischen Staatsgerichtshofs und die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, um die Wahl ungeeigneter Personen zu verhindern. Es wird auf einen Vorfall in Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, um die Notwendigkeit einer Überprüfung der hessischen Regelungen zu hinterfragen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des hessischen Staatsgerichtshofs sowie die Landesregierung, die für die Wahl der Mitglieder verantwortlich ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die bestehenden Regelungen für ausreichend hält, welche zusätzlichen Bestimmungen geeignet wären, um ungeeignete Personen auszuschließen, und ob Überlegungen bestehen, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie aufgrund positiver Erfahrungen keinen Grund sieht, die gesetzlichen Regelungen zu ändern. Es wird keine konkrete Zahl oder Frist genannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf bei den bestehenden Regelungen zur Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs.