❓ Datenschutz für Lehrkräfte an hessischen Schulen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Datenschutz für Lehrkräfte an hessischen Schulen, insbesondere in Bezug auf die Nutzung privater Endgeräte und die Bereitstellung dienstlicher IT-Ausstattung sowie E-Mail-Adressen. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherstellung des Datenschutzes.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lehrkräfte an hessischen Schulen, die häufig keine dienstlichen Endgeräte besitzen und auf private Geräte angewiesen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, in welchem Umfang das Land Lehrkräften IT-Ausstattung und E-Mail-Adressen zur Verfügung stellt, welche Endgeräte genutzt werden, wie der Datenschutz bei der Nutzung privater Geräte sichergestellt wird und ob Lehrkräfte in Zukunft Endgeräte für den Online-Unterricht erhalten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 allen rund 70.000 Lehrkräften personalisierte dienstliche E-Mail-Adressen zur Verfügung zu stellen. Lehrkräfte können ihre privaten Geräte nutzen, und es wird geprüft, wie schulbezogene Endgeräte bereitgestellt werden können. Der Datenschutz wird durch datenschutzkonforme Zugänge und Informationen über Datenschutzbelange sichergestellt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung antwortet, dass Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2020/2021 personalisierte E-Mail-Adressen erhalten werden. Zudem wird ein Datenschutzkonzept für das Schulportal erarbeitet, das dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Abnahme vorgelegt werden soll. Es wird betont, dass die Nutzung von Bootsticks datenschutzkonform möglich ist, wenn entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.