❓ Dokument 20/2923
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Besoldung von Richterinnen, Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Hessen. Es wird auf die unzureichende Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Besoldung im Vergleich zu anderen Bundesländern hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Hessen sowie potenzielle Bewerber aus anderen Bundesländern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie sich die R-Besoldung in den letzten fünf Jahren entwickelt hat, ob eine Anhebung der Besoldung geplant ist und warum bisher keine Erhöhung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erfolgt ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport stellt klar, dass die angegebene Besoldung nicht korrekt war und erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Besoldung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die hessische Besoldung im Vergleich zu anderen Bundesländern im Jahr 2019 im Mittelfeld liegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort thematisieren die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hessen und die Notwendigkeit, die Besoldung zu erhöhen, um qualifizierte Juristen zu gewinnen. Die Diskussion über die Besoldung ist politisch relevant, da sie die Unabhängigkeit der Justiz und die Qualität des Rechtsstaats betrifft.