❓ Regelungen zur PPK-Mitbenutzung im VerpackG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Regelungen zur Mitbenutzung der PPK-Sammelstrukturen im Rahmen des Verpackungsgesetzes. Es wird auf die Schwierigkeiten bei der Berechnung des Entgelts für die Mitbenutzung eingegangen, insbesondere die Auseinandersetzungen zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Systembetreibern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, insbesondere im Rheingau-Taunus-Kreis, sowie die Systembetreiber, die Verpackungsabfälle sammeln.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob der Landesregierung die Problematik bekannt ist, ob es ähnliche Probleme in anderen Landkreisen gibt und wie die Landesregierung die betroffenen Kommunen unterstützt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die Problematik bekannt ist und dass es Schwierigkeiten bei der Einigung über die Abstimmungsvereinbarungen gibt. Es sind Fortschritte zu verzeichnen, jedoch sind keine weiteren Klagen in anderen Landkreisen bekannt. Das Hessische Umweltministerium steht in Kontakt mit den betroffenen Kommunen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Auseinandersetzungen zwischen den Entsorgungsträgern und den Systembetreibern häufig sind. Die Landesregierung hat keine Möglichkeit, Einfluss auf die Inhalte der Abstimmungsvereinbarungen zu nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verpackungsgesetz am 1. Januar 2019 in Kraft trat und die Abstimmungen nach der alten Verpackungsverordnung bis Ende 2020 gelten.