❓ Einsatz hessischer Polizeibeamter in Berlin im Rahmen der Amtshilfe
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rahn thematisiert den Einsatz hessischer Polizeibeamter in Berlin im Rahmen der Amtshilfe, insbesondere im Kontext des umstrittenen Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) von Berlin.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizeibeamten des Landes Hessen sowie die Berliner Polizei, die auf Unterstützung angewiesen ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen, darunter ob hessische Polizeibeamte in der Vergangenheit in Berlin eingesetzt wurden und ob die Landesregierung die Regelungen des LADG auf mögliche Verstöße gegen höherrangiges Recht überprüft hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass hessische Polizeibeamte in der Vergangenheit im Rahmen der Amtshilfe in Berlin eingesetzt wurden. Zwischen 2015 und 2020 gab es insgesamt 32 Einsätze. Die Landesregierung bewertet das LADG als Gesetz eines anderen Bundeslandes, das in Hessen nicht zur Anwendung kommt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Regelungen des LADG, die den Handlungsspielraum der Polizeibeamten einschränken könnten. Die Landesregierung sieht keine rechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des LADG auf hessische Polizeibeamte und hat in der Vergangenheit keine Amtshilfeersuchen aus rechtlichen Gründen abgelehnt.