❓ Quarantäneverweigerung in Hessen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Thematik der Quarantäneverweigerung in Hessen während der Corona-Pandemie behandelt. Es werden verschiedene Aspekte wie Verstöße gegen Quarantäneauflagen, verhängte Bußgelder und Zwangsunterbringungen angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen in Hessen, die gegen Quarantäneauflagen verstoßen haben, sowie die Gesundheitsämter, die diese Maßnahmen durchsetzen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Personen, die Quarantäneauflagen widersetzt haben, den verhängten Bußgeldern, der Anzahl der zwangsweise untergebrachten Personen und den Voraussetzungen für eine Zwangsunterbringung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine Statistik zu Quarantäneverstößen gibt. In kreisfreien Städten gab es 15 Fälle, in Landkreisen 44 Verstöße. Bußgelder wurden in zwei Fällen verhängt, und es gab 8 Zwangsunterbringungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zwangsunterbringungen und die Möglichkeiten zur rechtlichen Überprüfung werden ebenfalls erläutert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Christiane Böhme von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Antworten der Landesregierung beinhalten keine spezifischen Statistiken zu Quarantäneverstößen, jedoch wurden insgesamt 15 Personen in kreisfreien Städten und 44 in Landkreisen als Verstöße registriert. Es wurden Bußgelder in Höhe von 528,50 € und 500,00 € verhängt, und es gab 8 zwangsweise Unterbringungen.