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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Ankauf von Steuerdaten durch das Land Hessen

6. März 2019Dokument 20/295 · WP 20Hessen
Marius Weiß
SteuerdatenAnkaufSteuerkriminalitätHessenFinanzen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der kleinen Anfrage wird die Haltung der Landesregierung zum Ankauf von Steuerdaten thematisiert. Es wird erläutert, dass Hessen rechtliche Möglichkeiten zur Bekämpfung von Steuer- und Wirtschaftskriminalität nutzt, einschließlich der Beteiligung an Ankäufen von Steuerdaten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen sowie die Landesregierung selbst.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, in wie vielen Fällen und in welchem Umfang Hessen Steuerdaten angekauft hat und wann Hessen sich an Ankäufen durch andere Länder beteiligt hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat bisher keinen federführenden Erwerb von Steuerdaten vorgenommen. Hessen hat sich jedoch an mehreren Ankäufen durch andere Länder finanziell beteiligt, darunter Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, sowie an den Panama Papers mit 312.500 €.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Es liegt eine Antwort der Landesregierung vor, die die Anzahl der Ankäufe und die finanziellen Beteiligungen detailliert auflistet. Die Kosten für den Erwerb von Steuerdaten werden gemäß einer Übereinkunft zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/295, Wahlperiode 20, eingereicht 6. März 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.