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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/2958

16. Juli 2026Dokument 20/2958 · WP 20Hessen
Dr. Daniela Sommer, Frank-Thilo Becher
KinderherzzentrumVersorgungsnotstandPflegepersonalGesundheitsversorgungHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Situation des Kinderherzzentrums am Universitätsklinikum Gießen und Marburg, insbesondere mit den Herausforderungen bezüglich der Personalsituation und der räumlichen Engpässe. Es wird auf die Bedenken von Eltern, Betriebsrat und Gewerkschaften eingegangen, die einen Versorgungsnotstand befürchten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Patienten des Kinderherzzentrums, insbesondere herzkranke Kinder, sowie deren Familien, das Pflegepersonal und die Mitarbeiter des Universitätsklinikums Gießen und Marburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich nach der räumlichen Situation, der Versorgungssituation herzkranker Kinder in Hessen und der Bewertung einer Petition des Bundesverbandes Herzkranker Kinder. Es werden Fragen zur Optimierung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und zur Finanzierung des Kinderherzzentrums gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung sieht derzeit kein akutes Versorgungsdefizit und beobachtet die Situation. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der räumlichen und personellen Situation im Kinderherzzentrum beschrieben, darunter der Ausbau von Betten und die Schaffung eines IMC-Bereichs. Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung wird als ausreichend eingeschätzt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung spiegeln die Sorgen um die Gesundheitsversorgung herzkranker Kinder wider. Es gibt Unterstützung für die Anliegen, jedoch auch Einschränkungen in der Verantwortung des Landesgesetzgebers bezüglich der Arbeitsbedingungen und Vergütung im Gesundheitswesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2958, Wahlperiode 20, eingereicht 9. Juni 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.