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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/2961

16. Juli 2026Dokument 20/2961 · WP 20Hessen
Elke Barth
GenehmigungsvorbehaltMietwohnungenEigentumswohnungenMilieuschutzsatzungenHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Elke Barth thematisiert den seit dem 1. Juni 2020 geltenden Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in hessischen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Es wird auf die Voraussetzungen und die bestehenden Milieuschutzsatzungen eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bewohner der hessischen Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt, insbesondere in Frankfurt am Main und Kassel, sowie die Kommunen, die Milieuschutzsatzungen erlassen haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der Milieuschutzsatzungen in hessischen Städten, deren prozentualer Abdeckung des Stadtgebiets und den Voraussetzungen für deren Erlass gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat bestätigt, dass in zwei Städten (Frankfurt am Main und Kassel) Milieuschutzsatzungen existieren. Für weitere Informationen zu den Milieuschutzsatzungen und deren Abdeckung liegen keine Daten vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Wohnsituation in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt betrifft. Der Genehmigungsvorbehalt soll den Erhalt von Wohnstrukturen sichern, jedoch gibt es keine Verpflichtung für Kommunen, die Satzungen dem Ministerium zu melden.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2961, Wahlperiode 20, eingereicht 9. Juni 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.