❓ Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Hessen, insbesondere die Anzahl der Beratungsfälle und die Wirksamkeit des Gesetzes.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die Diskriminierung erfahren haben, sowie die Antidiskriminierungsstelle des Landes Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Beratungsfälle, den betroffenen Sachverhalten und der Wirksamkeit des AGG sowie zu möglichen Reformen des Gesetzes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass von 2017 bis 2019 insgesamt 210 Beratungsanfragen eingegangen sind. Es wurden keine Informationen über strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen gegeben. Die Landesregierung plant eine Prüfung möglicher Schutzlücken im AGG.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass das AGG nicht ausreichend vor Diskriminierung schützt. Die Landesregierung plant einen Prüfauftrag zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz. Die Antidiskriminierungsstelle in Hessen wurde 2015 eingerichtet und bietet Beratungsangebote an.