❓ Landesentwicklungsplan und Zuordnung der Mittelbereiche
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Zuordnung bestimmter Kommunen zu neuen Mittelbereichen im Landesentwicklungsplan Hessen. Die Fragesteller äußern Bedenken, dass die tatsächlichen Verflechtungen und Bedürfnisse der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen Bad Salzschlirf, Flieden, Kalbach, Neuhof, Tann und Hofbieber sowie die Stadt Fulda und deren Einwohner.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Kriterien für die Zuordnung der genannten Kommunen zu den neuen Mittelbereichen und ob die Landesregierung die Neuzuordnung auch gegen den Willen der Gemeindevertretungen durchsetzen wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zuordnung im Entwurf des Landesentwicklungsplans aktualisiert wurde und die genannten Kommunen nun dem Mittelbereich Fulda zugeordnet sind. Die Antworten beinhalten auch Informationen zu den Kriterien der Mittelbereichszuordnung und den Einfluss von Pendlerverflechtungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die tatsächlichen Verflechtungen der Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Landesregierung betont die Bedeutung der Stadt Fulda als Oberzentrum und verweist auf die Notwendigkeit, die Versorgungsplanung an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung auszurichten.