❓ Amtshilfeersuchen für den Einsatz hessischer Polizeibeamter in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Amtshilfeersuchen für den Einsatz hessischer Polizeibeamter in Berlin, insbesondere im Kontext des neuen Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der Einsätze, den Kosten und der Haltung der hessischen Landesregierung zu diesen Einsätzen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Polizeibeamte, die im Rahmen von Amtshilfe nach Berlin entsandt werden, sowie die hessische Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Amtshilfeersuchen seit 2000, den Kosten dieser Einsätze, ob es Ablehnungen gab und ob ein Antidiskriminierungsgesetz für Hessen geplant ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessische Landesregierung gibt an, dass seit 2015 insgesamt 32 Einsätze mit 2.206 Polizeibeamten stattfanden. Die Einsatzkosten beliefen sich auf 2.025.761,02 € von 2015 bis Mai 2020. Es gab keine Ablehnungen aus Rechtsgründen, und ein Antidiskriminierungsgesetz für Hessen ist nicht geplant.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken bezüglich des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Einsätze hessischer Polizeibeamter. Die Landesregierung bekräftigt, dass das LADG nur für die Berliner Verwaltung gilt und keine Rückgriffsansprüche gegen hessische Beamte bestehen.