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HessenKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Moore in Hessen - Teil 2

16. Juni 2020Dokument 20/2994 · WP 20Hessen
Martina Feldmayer, Vanessa Gronemann, Kaya Kinkel, Frank Diefenbach, Hans-Jürgen Müller
MoorschutzRenaturierungBiodiversitätKlimaschutzNiedermoore
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert den Schutz und die Renaturierung von Mooren in Hessen, die als wichtige CO2-Senken und Lebensräume für bedrohte Arten fungieren. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung von Mooren sowie deren Bedeutung für den Klimaschutz und die Biodiversität erörtert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere die Moore in Hessen, die Flora und Fauna, die in diesen Lebensräumen existiert, sowie die landwirtschaftlichen Flächen, die entwässert sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den Fördermaßnahmen für den Moorschutz im Rahmen des IKSP, den praktischen Renaturierungsmaßnahmen, den klimaschutzpolitischen Beiträgen der Moorschutzmaßnahmen, den Zielen des Projekts '60 hessische Niedermoore' und dem Beitrag des Moorschutzes zur Biodiversität.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass Moorschutzmaßnahmen gefördert werden und nennt spezifische Programme und Projekte. Es werden konkrete Maßnahmen zur Renaturierung beschrieben, wie das Verschließen von Entwässerungsgräben. Zudem wird die Bedeutung der Moore als Kohlenstoffspeicher hervorgehoben, mit konkreten Zahlen zu Emissionsreduktionen durch Wiedervernässung.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller betonen die Bedeutung von Mooren für den Klimaschutz und die Biodiversität. Die Landesregierung nennt eine Förderung von 360.000 € für das Projekt '60 hessische Niedermoore'. Es wird auf die Dringlichkeit des Moorschutzes hingewiesen, da viele Niedermoore in Hessen stark gefährdet sind.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2994, Wahlperiode 20, eingereicht 16. Juni 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.