❓ Maßnahmen gegen sogenannter "Gefährder" I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Saadet Sönmez und Hermann Schaus thematisiert die Einstufung und die Maßnahmen gegen sogenannte 'Gefährder' in Hessen. Es wird untersucht, welche Behörden an der Einstufung beteiligt sind und welche rechtlichen Folgen diese Einstufung hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die als 'Gefährder' eingestuft werden, sowie die Sicherheitsbehörden in Hessen, die für deren Überwachung und Maßnahmen zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Behörden, die eine Person als 'Gefährder' einstufen, den rechtlichen Folgen dieser Einstufung und den Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Betroffene.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Einstufung als 'Gefährder' durch die Polizei erfolgt und dass es keine gesetzliche Definition gibt. Es wird erläutert, dass die Einstufung fortlaufend überprüft wird und dass es keine automatisierte Erfassung von Verurteilungen gibt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass in Hessen rund 40 Personen als islamistische Gefährder eingestuft sind und dass die Einstufung durch einen intensiven Abstimmungsprozess zwischen den Sicherheitsbehörden erfolgt.