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HessenKleine AnfrageDie Linke

Dokument 20/3013

16. Juli 2026Dokument 20/3013 · WP 20Hessen
Torsten Felstehausen
VideoüberwachungVersammlungsfreiheitHessenPolizeiRechtslage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die rechtliche Situation zur Videoüberwachung bei Versammlungen in Hessen thematisiert. Es wird auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verwiesen, das die Abdeckung von Kameras während Versammlungen anordnete, und die Unterschiede zur Rechtslage in Hessen erläutert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Versammlungsteilnehmer in Hessen sowie die zuständigen Ordnungsbehörden, die über die Videoüberwachung entscheiden müssen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage fragt, ob die Hessische Landesregierung die Entscheidung des OVG NRW auf Hessen übertragbar hält und ob bereits Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Hessische Landesregierung erklärt, dass die Rechtslage in Hessen anders ist als in Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung über das Abdecken von Kameras muss im Einzelfall durch die zuständige allgemeine Ordnungsbehörde getroffen werden. Die Umsetzung der Entscheidung des OVG NRW wird nicht pauschal für Hessen übernommen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage beleuchtet die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für Videoüberwachung in Hessen im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen und wirft Fragen zur Versammlungsfreiheit auf. Die Diskussion um die Videoüberwachung könnte Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Grundrechten bei öffentlichen Versammlungen haben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3013, Wahlperiode 20, eingereicht 17. Juni 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.