❓ Maßnahmen gegen sogenannte "Gefährder" II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Maßnahmen, die gegen als 'Gefährder' eingestufte Personen in Hessen ergriffen werden. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Situation eingegangen, insbesondere im Hinblick auf islamistische Gefährder.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die als islamistische Gefährder eingestuft sind, sowie die Sicherheitsbehörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zu den bundeseinheitlich abgestimmten Maßnahmen gegen Gefährder sowie zu spezifischen Maßnahmen in Hessen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass es keine einheitliche Definition für 'Gefährder' gibt und dass eine Vielzahl von Maßnahmen geprüft wird. Es wird auf die aktuelle Anzahl der Gefährder in Hessen eingegangen und auf die rechtlichen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller, Saadet Sönmez und Hermann Schaus von der Fraktion Die Linke, stellen fest, dass rund 40 Personen in Hessen als islamistische Gefährder eingestuft sind. Die Landesregierung antwortet, dass Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln und Abschiebungen in Betracht gezogen werden, jedoch keine detaillierte Aufzählung der Maßnahmen erfolgt.