❓ Dokument 20/3024
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Herausforderungen bei der Aufstellung von Wahlkandidaten während der Corona-Pandemie. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob und wie Versammlungen zur Listenaufstellung auch online durchgeführt werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Parteien und Wählergruppen, die Kandidaten für Wahlen aufstellen müssen, sowie die wahlberechtigten Bürger, die an diesen Wahlen teilnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung plant, gesetzliche Möglichkeiten zu schaffen, um die Aufstellung von Wahlkandidaten auch online zuzulassen, und wie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sichergestellt werden kann.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport betont, dass eine ausschließliche Online-Bewerberaufstellung verfassungsrechtlich problematisch ist. Derzeit gibt es keine Pläne für eine Gesetzesinitiative zur Änderung der bestehenden Regelungen, da die Infektionslage eine Präsenzveranstaltung rechtfertigt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort thematisieren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Wahlen in Zeiten der Pandemie. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Online-Versammlungen, was zu Diskussionen über mögliche gesetzliche Anpassungen führen könnte.