❓ Dokument 20/3026
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Altersgrenze für den Erwerb der Führerscheinklasse B und die Wirksamkeit des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren thematisiert. Es wird auf die positiven Effekte dieser Regelung auf die Verkehrssicherheit hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere junge Fahranfänger, deren Unfallrisiko durch das begleitete Fahren gesenkt werden soll, sowie die allgemeine Verkehrssicherheit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung plant, das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B auf 16 Jahre zu senken und welche Erfahrungen mit dem begleiteten Fahren gemacht wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bewertet das begleitete Fahren ab 17 Jahren als sehr wirksam zur Senkung des Unfallrisikos. Es wird berichtet, dass BF17-Teilnehmer weniger Unfälle und Verkehrsverstöße haben. Eine Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Unterstützung für das begleitete Fahren und die Diskussion über mögliche Änderungen im Führerscheinrecht. Die Landesregierung sieht die Maßnahme als erfolgreich an, während eine Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre rechtlich nicht umsetzbar ist.