Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

❓ Zwangsabordnungen von Gymnasiallehrkräften

22. Juni 2020Dokument 20/3045 · WP 20Hessen
Christoph Degen
LehrermangelZwangsabordnungGymnasiallehrkräfteGrundschulenHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Problematik des Lehrermangels an Grundschulen in Hessen thematisiert. Das Kultusministerium plant, diesem Mangel durch die Zwangsabordnung von Gymnasiallehrkräften entgegenzuwirken. Es wird erläutert, wie die Abordnung organisiert werden soll und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung ergriffen werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Gymnasiallehrkräfte, Grundschulen sowie die Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie viele vollausgebildete Grundschullehrkräfte fehlen und wie viele Gymnasiallehrkräfte von den Zwangsabordnungen betroffen sein werden. Zudem wird nach den Anreizen für Gymnasiallehrkräfte gefragt, sich an Grundschulen abordnen zu lassen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Kultusministerium schätzt, dass im Schuljahr 2020/2021 etwa 250 Grundschullehrkräfte fehlen werden. Die meisten Abordnungen sollen im Einvernehmen mit den Lehrkräften erfolgen. Die genaue Anzahl der betroffenen Gymnasiallehrkräfte kann derzeit noch nicht beziffert werden, da die Staatlichen Schulämter sich im Einstellungsprozess befinden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Zwangsabordnung notwendig ist, um den Lehrkräftebedarf an Grundschulen zu decken. Das Kultusministerium hebt hervor, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen in den letzten Jahren gestiegen ist, jedoch der Bedarf an Grundschullehrkräften weiterhin nicht gedeckt ist. Die Landesregierung plant, die Abordnung als kurzfristige Maßnahme zur Sicherstellung der Lehrkräfteversorgung zu nutzen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3045, Wahlperiode 20, eingereicht 22. Juni 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.