❓ Zwangsabordnungen von Gymnasiallehrkräften
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Problematik des Lehrermangels an Grundschulen in Hessen thematisiert. Das Kultusministerium plant, diesem Mangel durch die Zwangsabordnung von Gymnasiallehrkräften entgegenzuwirken. Es wird erläutert, wie die Abordnung organisiert werden soll und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung ergriffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gymnasiallehrkräfte, Grundschulen sowie die Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie viele vollausgebildete Grundschullehrkräfte fehlen und wie viele Gymnasiallehrkräfte von den Zwangsabordnungen betroffen sein werden. Zudem wird nach den Anreizen für Gymnasiallehrkräfte gefragt, sich an Grundschulen abordnen zu lassen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Kultusministerium schätzt, dass im Schuljahr 2020/2021 etwa 250 Grundschullehrkräfte fehlen werden. Die meisten Abordnungen sollen im Einvernehmen mit den Lehrkräften erfolgen. Die genaue Anzahl der betroffenen Gymnasiallehrkräfte kann derzeit noch nicht beziffert werden, da die Staatlichen Schulämter sich im Einstellungsprozess befinden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Zwangsabordnung notwendig ist, um den Lehrkräftebedarf an Grundschulen zu decken. Das Kultusministerium hebt hervor, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen in den letzten Jahren gestiegen ist, jedoch der Bedarf an Grundschullehrkräften weiterhin nicht gedeckt ist. Die Landesregierung plant, die Abordnung als kurzfristige Maßnahme zur Sicherstellung der Lehrkräfteversorgung zu nutzen.