❓ Dokument 20/310
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) befasst sich mit der Gewährung von Leistungen zur Wohnungserstausstattung gemäß § 24 Abs. 3 SGB II in Hessen. Es werden Fragen zu Anträgen, Bewilligungen und Ablehnungen von Leistungen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen in Hessen, die Leistungen zur Wohnungserstausstattung beantragen, sowie die kommunalen Träger, die für die Entscheidung über diese Anträge zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Antragszahlen, Bewilligungen, Ablehnungen und den Richtlinien zur Gewährung von Leistungen zur Wohnungserstausstattung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Zahlen der Anträge und Ablehnungen nicht erfasst sind. Es wird erläutert, dass die kommunalen Träger die Erbringungsformen der Leistungen festlegen und die Höhe der Pauschalen variiert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen und Unklarheiten bei der Gewährung von Leistungen zur Wohnungserstausstattung in Hessen. Es gibt keine einheitlichen Richtlinien, was zu unterschiedlichen Handhabungen in den Jobcentern führt.