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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/3102

16. Juli 2026Dokument 20/3102 · WP 20Hessen
Manuela Strube
ErfahrungsstufenLehrkräfteberufliche SchulenHessenBesoldung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie die Erfahrungsstufen von Lehrkräften an beruflichen Schulen in Hessen festgelegt werden. Es wird auf die Kriterien eingegangen, die bei der Einstufung berücksichtigt werden, und auf die Intransparenz, die Quereinsteiger betrifft.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Lehrkräfte an beruflichen Schulen in Hessen, insbesondere Quereinsteiger, die in den Schuldienst wechseln.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, wer über die Festlegung der Erfahrungsstufen entscheidet, welche Kriterien zugrunde liegen und wie die betroffenen Personen informiert werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Kultusministers erläutern, dass die Staatlichen Schulämter über die Anerkennung von Erfahrungszeiten entscheiden und die Hessische Bezügestelle die endgültige Festsetzung der Erfahrungsstufen vornimmt. Die Kriterien basieren auf dem Hessischen Besoldungsgesetz, das verschiedene Arten von beruflichen Erfahrungen berücksichtigt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage beleuchtet die Notwendigkeit von Transparenz in der Einstufung von Lehrkräften und zeigt die Herausforderungen für Quereinsteiger auf. Es gibt keine geplanten Veränderungen in der bestehenden Regelung, was auf eine gewisse Stabilität in den aktuellen Verfahren hinweist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3102, Wahlperiode 20, eingereicht 26. Juni 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.