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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Fortsetzung des Schulversuchs „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ (BÜA)

26. Juni 2020Dokument 20/3103 · WP 20Hessen
Manuela Strube
SchulversuchBerufsfachschuleAusbildungHessenBildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Fortsetzung des Schulversuchs „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung“ (BÜA) in Hessen, der ursprünglich im Schuljahr 2017/2018 begann und am 31.07.2021 enden sollte. Der Hessische Kultusminister plant eine Fortsetzung des Schulversuchs, um auf die Herausforderungen und Mängel, wie den Mangel an sozialpädagogischer Unterstützung, zu reagieren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, die an der Berufsfachschule teilnehmen, sowie Schulen in Hessen, die an dem Schulversuch beteiligt sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den Beteiligten an der Überarbeitung des Schulversuchs, der geplanten Ausweitung auf weitere Schulen, den Informationen für Schulen, der Dauer der Fortsetzung, der Evaluierung des Schulversuchs und der Zuweisung von sozialpädagogischer Unterstützung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung plant, den Schulversuch auf etwa 25 bis 30 weitere Schulen auszuweiten. Die Fortsetzung des Schulversuchs soll im Schuljahr 2021/2022 beginnen und bis zum Schuljahr 2024/2025 laufen. Die Evaluation erfolgt durch die TU Darmstadt und die Hessische Lehrkräfteakademie. Zudem wird eine Grundzuweisung von 0,2 Stellen Sozialpädagogik pro Profilgruppe der Stufe I vorgesehen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller heben hervor, dass der Schulversuch BÜA auf einem guten Weg sei, jedoch Optimierungen notwendig seien. Die Landesregierung plant, die Versetzungs- und Wiederholungskriterien anzupassen, um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler nicht ohne Abschluss die Schule verlassen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3103, Wahlperiode 20, eingereicht 26. Juni 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.