❓ Dokument 20/3107
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Thematik der Löschung von Namen ehemaliger Mandatsträger aus Sitzungsprotokollen behandelt. Der Fragesteller verweist auf einen Fall in Friedberg, wo ein ehemaliger Stadtverordneter die Löschung seines Namens unter Berufung auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangte. Die Anfrage beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen, die sich aus solchen Forderungen ergeben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ehemalige Mandatsträger in Kommunen sowie die Stadtverwaltungen, die mit der Umsetzung solcher Löschanträge konfrontiert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob der Landesregierung weitere Fälle bekannt sind, in denen Mandatsträger die Löschung ihrer Namen verlangt haben, und ob ein Regelungsbedarf besteht, um Rechtssicherheit zu schaffen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine weiteren Fälle von Löschanträgen bei ihr registriert. Sie sieht keinen Regelungsbedarf, da die Rechtslage zur Protokollierung und Aufbewahrung von Sitzungsprotokollen klar geregelt ist. Die Veröffentlichung von Protokollen im Internet erfordert eine rechtliche Grundlage, die nicht gegeben ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Vereinbarkeit von Datenschutz und Transparenz in der Kommunalpolitik auf. Es besteht eine Kontroverse über die Rechte von Mandatsträgern und die Notwendigkeit, historische Dokumente unverändert zu lassen. Die Antwort der Landesregierung könnte Auswirkungen auf zukünftige Löschanträge und die Handhabung von Sitzungsprotokollen haben.