❓ Staatsleistungen an die christlichen Kirchen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Staatsleistungen, die das Land Hessen an die evangelischen und katholischen Kirchen zahlt. Es wird nach den Grundlagen der Festsetzung dieser Zahlungen sowie den aktuellen Mitgliederzahlen der Kirchen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die evangelischen und katholischen Kirchen in Hessen sowie deren Mitglieder.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Höhe und den Grundlagen der Staatsleistungen an die Kirchen sowie zur Entwicklung der Mitgliederzahlen seit 1960.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Staatsleistungen in den Verträgen von 1960 und 1963 pauschaliert wurden und nicht an die Mitgliederzahlen oder Anzahl der Geistlichen gekoppelt sind. Aktuelle Mitgliederzahlen liegen nicht vor, jedoch wird auf einen Rückgang der Mitgliederzahlen seit 1961 hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Höhe der Staatsleistungen nicht mehr angemessen ist, und fordern eine Überprüfung. Die Landesregierung verweist auf bestehende rechtliche Verpflichtungen und die Notwendigkeit, diese zu erfüllen.