❓ Dokument 20/3120
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert die Reformstufe 3 des Bundesteilhabegesetzes, die seit 2020 in Kraft ist. Sie zielt darauf ab, die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen zu regeln und die Wahlmöglichkeiten für leistungsberechtigte Personen zu erweitern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, sowie die Träger der Sozialhilfe in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur gemeinsamen Leistungserbringung, zur Anzahl der Leistungsberechtigten und zur Erhöhung der Freibeträge gestellt. Zudem wird nach den Regelungen zur Bedarfsermittlung gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung zeigen, dass es derzeit keine umfassenden Vereinbarungen zur gemeinsamen Leistungserbringung gibt. Die Mehrheit der Landkreise verzeichnet keine Leistungsberechtigten, die gemeinsame Leistungen beziehen. Die Freibeträge für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe wurden aktualisiert, jedoch sind genaue Zahlen zu den Betroffenen schwer zu ermitteln.
⚡ Einordnung
Die Reform hat weitreichende Auswirkungen auf die Zuständigkeiten der Sozialhilfeträger und die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Die fehlende Transparenz über die Anzahl der Betroffenen und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Regelungen könnten zu einer unzureichenden Versorgung führen.