❓ Dokument 20/3121
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (DIE LINKE) thematisiert die Auswirkungen der Reformstufe 3 des Bundesteilhabegesetzes, die seit 2020 die Trennung von Fach- und Existenzleistungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorsieht. Diese Trennung soll die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Betroffenen stärken, führt jedoch zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, sowie deren gesetzliche Betreuer und die zuständigen Leistungsträger in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt nach dem bürokratischen Mehraufwand für die Betroffenen und Institutionen, der Anzahl der Menschen in besonderen Wohnformen und der Entwicklung der rechtlichen Betreuungen seit Inkrafttreten der Reform.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erkennt einen erhöhten bürokratischen Aufwand für die Betroffenen durch die Trennung der Leistungen. Es wird berichtet, dass viele Betroffene mit der Antragsflut überfordert sind. Die genaue Höhe des Mehraufwands für die Institutionen kann nicht einheitlich beziffert werden, jedoch wird von einem erheblichen Anstieg der Bearbeitungsaufwände berichtet.
⚡ Einordnung
Die Reform wird sowohl unterstützt als auch kritisiert. Während die Stärkung der Selbstbestimmung positiv bewertet wird, gibt es Bedenken hinsichtlich der Überforderung der Betroffenen durch die neuen bürokratischen Anforderungen.