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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Förderung von Photovoltaik-Anlagen in der Landwirtschaft

1. Juli 2020Dokument 20/3146 · WP 20Hessen
Bijan Kaffenberger, Stephan Grüger
PhotovoltaikLandwirtschaftFörderungErneuerbare EnergienAgrophotovoltaik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in der Landwirtschaft in Hessen. Die Fragesteller möchten wissen, wie die Landesregierung die Nutzung von Solarenergie in landwirtschaftlichen Betrieben fördert und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Netzanbindung geplant sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe in Hessen, insbesondere Landwirte, die an der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen interessiert sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Informationspolitik der Landesregierung zur PV-Nutzung, der jährlichen Förderung von Flächen, der Bewertung des Potenzials landwirtschaftlicher Dachflächen und der geplanten Maßnahmen zur Netzertüchtigung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung informiert über die Möglichkeiten der solaren Stromerzeugung durch eine Solarkampagne. Seit 2019 erhielten sieben hessische Anlagen Zuschläge für PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 25,3 MW. Eine Förderung zur Ertüchtigung des Verteilnetzes ist nicht vorgesehen. Die Landesregierung schätzt, dass viele landwirtschaftliche Dächer für die PV-Nutzung geeignet sind, jedoch keine konkreten Daten zur Netzverträglichkeit vorliegen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und dabei auf die bestehenden Fördermöglichkeiten und die Herausforderungen bei der Netzanbindung hingewiesen. Es wird auf die Freiflächensolaranlagenverordnung verwiesen, die seit 2018 in Kraft ist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3146, Wahlperiode 20, eingereicht 1. Juli 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.