❓ Bußgelder im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Maßnahmen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Stefan Müller befasst sich mit den Bußgeldern, die seit dem 3. April 2020 für Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen in Hessen verhängt wurden. Es werden verschiedene Aspekte dieser Bußgelder, wie die Anzahl der Verstöße und die Höhe der Geldbußen, thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger in Hessen, die gegen die Corona-Verordnungen verstoßen haben, sowie die zuständigen Behörden, die die Bußgelder verhängen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen, darunter die Anzahl der Bußgelder, die Höhe der Geldbußen, die Verwendung der Einnahmen und die Anzahl der Einsprüche gegen Bußgeldbescheide.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass im Zeitraum vom 3. April bis 26. Juli 2020 insgesamt 7.200 bußgeldbewehrte Verstöße angezeigt wurden. Für die durchschnittliche Höhe der Bußgelder und die Summe der verhängten Geldbußen liegen keine Informationen vor. Die Bußgelder werden von den zuständigen Behörden vereinnahmt, deren Verwendung den jeweiligen Rechtsträgern obliegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Stefan Müller (FDP) eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, jedoch keine detaillierten Informationen zu den Bußgeldern bereitgestellt. Es wird auf einen hohen Aufwand hingewiesen, um die gewünschten Informationen zu erheben.