❓ Dokument 20/3163
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Abweichungsverfahren für einen Bebauungsplan in Mörfelden-Walldorf thematisiert, insbesondere die Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan und den Landesentwicklungsplan. Der Fokus liegt auf den rechtlichen und gesundheitlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Nähe zu Höchstspannungsleitungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Mörfelden-Walldorf, die dort ansässigen Bürger, insbesondere Familien mit Kindern, sowie die zuständigen Behörden wie das Regierungspräsidium Darmstadt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Entscheidung des Ministeriums bezüglich der Abweichung von Mindestabständen zu Höchstspannungsleitungen aufgeworfen. Insbesondere wird nach den Kriterien gefragt, die zu dieser Entscheidung geführt haben, sowie nach den gesundheitlichen Aspekten, die dabei berücksichtigt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums betonen, dass die kommunale Planungshoheit respektiert werden muss und dass die Abweichung von den Mindestabständen nicht erforderlich sei, da kein neues Baugebiet begründet werde. Die gesundheitlichen Aspekte werden im Kontext der 26. BImSchV behandelt, wobei die Verantwortung für die Abwägung bei der Stadt liegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Sicherheit und Gesundheit auf, insbesondere hinsichtlich der Ansiedlung von Kindertagesstätten in der Nähe von Höchstspannungsleitungen. Die Entscheidung des Ministeriums könnte Auswirkungen auf zukünftige Bebauungspläne und die Wahrnehmung von Sicherheitsstandards in der Region haben.