❓ Geschlechtereintrag "divers"
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Änderungen im Personenstandsrecht, die die Eintragung des Geschlechts 'divers' ermöglichen. Diese Regelung wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts angestoßen, das eine dritte Geschlechtsoption forderte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, sowie die zuständigen Standesämter in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Anträge zur Änderung der Geschlechtsangabe seit Inkrafttreten der neuen Regelung und nach der Anzahl der Neugeborenen, die mit 'divers' eingetragen wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass bislang ein Kind mit dem Geschlechtseintrag 'divers' beurkundet wurde. Zudem wurde von einer Erhebung der Anträge abgesehen, da der Verwaltungsaufwand als unverhältnismäßig erachtet wurde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD fordern Informationen über die Anzahl der Anträge zur Änderung der Geschlechtsangabe und die Eintragungen von Neugeborenen. Die Antwort der Landesregierung erwähnt, dass nur ein Kind mit 'divers' eingetragen wurde und keine belastbaren Daten zu Anträgen vorliegen.