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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Integritätsbeauftragter der hessischen Polizei

8. Juli 2020Dokument 20/3189 · WP 20Hessen
Günter Rudolph
Integritätsbeauftragterhessische PolizeiWerteFehlverhaltenBeratung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Günter Rudolph thematisiert die Einführung des Integritätsbeauftragten der hessischen Polizei, dessen Aufgaben und die Unterstützung der Polizeibehörden in Bezug auf Werte und Fehlverhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizeibehörden in Hessen sowie die Polizeibeamten und -anwärter.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt Fragen zur Ansiedlung des Integritätsbeauftragten, zur Besoldung, zu den verfügbaren Mitteln und zur Nutzung der Ressourcen der Polizeiorganisation.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Ministers des Innern und für Sport belegen, dass der Integritätsbeauftragte unabhängig tätig ist, keine Besoldung erhält, aber eine Aufwandsentschädigung bekommt. Die Geschäftsstelle wird im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelt sein.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller gehen davon aus, dass der Integritätsbeauftragte eine zentrale Rolle bei der Förderung von Werten in der Polizei spielt. Es wird betont, dass er die Polizeiorganisation bei der Entwicklung von Standards im Umgang mit Fehlverhalten unterstützen soll.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3189, Wahlperiode 20, eingereicht 8. Juli 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.