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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Nachfrage zum Migrationskompass – Zuwanderung und Erwerbstätigkeit - Teil I

14. Juli 2020Dokument 20/3210 · WP 20Hessen
Dimitri Schulz, Volker Richter, Claudia Papst-Dippel, Arno Enners
ZuwanderungErwerbsfähigkeitSozialleistungenHessenMigrationskompass
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Erwerbsfähigkeit ausländischer Zuwanderer in Hessen, insbesondere im erwerbsfähigen Alter. Es werden verschiedene Aspekte der Erwerbsfähigkeit und deren Erhebung durch die Bundesagentur für Arbeit thematisiert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ausländische Zuwanderer im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren in Hessen sowie Institutionen wie die Bundesagentur für Arbeit.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der ausländischen Zuwanderer, die als erwerbsfähig gelten, sowie nach den Gründen, warum einige trotz faktischer Erwerbsfähigkeit nicht arbeiten können. Zudem wird nach der Anzahl der tatsächlich erwerbstätigen Zuwanderer und denjenigen, die aufstockende Sozialleistungen beziehen, gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung beinhalten, dass die Erwerbsfähigkeit ausländischer Zuwanderer nicht durchgehend erfasst wird. Am 31. Dezember 2019 lebten 880.545 ausländische Personen im erwerbsfähigen Alter in Hessen, von denen 438.179 sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Ausländer betrug 56.280.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Erwerbsfähigkeit ausländischer Zuwanderer nicht ausreichend erfasst wird. Es wird auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen, die keine Differenzierung nach Zuzugsjahren vornimmt. Die Anfrage wurde am 14. Juli 2020 eingereicht und die Antwort erfolgte am 20. August 2020.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3210, Wahlperiode 20, eingereicht 14. Juli 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.