Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

❓ Hilfestellung der Landesregierung gegenüber den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes - Drucksache 20/178

10. April 2019Dokument 20/322 · WP 20Hessen
Günter Rudolph
HilfestellungBehinderten-GleichstellungsgesetzGesetzentwurfLandesregierungFraktionen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Günter Rudolph thematisiert die Unterstützung der Landesregierung für die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes. Es wird erörtert, inwiefern die Landesregierung bei der Erstellung des Gesetzentwurfs mitgewirkt hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Mitarbeiter der Hessischen Landesregierung, die an der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt waren.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage fragt konkret, ob und in welcher Form die Hessische Landesregierung den Fraktionen bei dem Gesetzentwurf zugearbeitet hat und welche Kosten dabei entstanden sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat bestätigt, dass sie bei der Erstellung des Gesetzentwurfs mitgewirkt hat. Es wurden Personalkosten für die Mitarbeiter genannt, die an der Mitwirkung beteiligt waren. Die Antworten der Landesregierung beziehen sich auf die allgemeinen Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Landtag und Landesregierung.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Unterstützung der Landesregierung für die Fraktionen notwendig ist, da der Hessische Landtag keinen Wissenschaftlichen Dienst hat. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die ähnliche Themen behandeln.

Quelle: Hessen, Dokument 20/322, Wahlperiode 20, eingereicht 10. April 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.