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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Grundlage der Ermittlung der Gesamtzahl von Rechtsextremisten im Bericht des hessischen LfV

15. Juli 2020Dokument 20/3228 · WP 20Hessen
Klaus Herrmann, Dirk Gaw
RechtsextremismusVerfassungsschutzJunge AlternativeHessenSicherheitsbehörden
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Methodik zur Ermittlung der Gesamtzahl von Rechtsextremisten im Bericht des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz thematisiert. Die Fragesteller hinterfragen, ob die Mitglieder der Jungen Alternative in die Zählung einbezogen werden und welche Kriterien dabei angewendet werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder der Jungen Alternative in Hessen sowie die Institutionen des Verfassungsschutzes.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Einbeziehung der Jungen Alternative in die Zählung der Rechtsextremisten und den Kriterien, die dabei angewendet werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Jungen Alternative als Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz gilt und dass deren Mitglieder in die Gesamtzahl der Rechtsextremisten einbezogen werden. Es wird auch erläutert, dass die JA Hessen hinreichend Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen aufweist.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Mitgliederzahlen der Jungen Alternative pauschal an das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeldet werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz schätzt das Personenpotential der JA Hessen in mittlerer zweistelliger Höhe ein. Die Antwort der Landesregierung liegt vor.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3228, Wahlperiode 20, eingereicht 15. Juli 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.