❓ Dokument 20/3233
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, wie die Landesregierung in Hessen den Anspruch auf Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz während der Corona-Pandemie sichert. Es wird auf die Herausforderungen eingegangen, die durch den Wegfall finanzieller Mittel aus Eigenleistungen der Beratungsstellen entstanden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwangere Frauen in Hessen sowie die Schwangerenberatungsstellen, die durch die Corona-Pandemie in ihrer finanziellen Situation eingeschränkt sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Sicherstellung des Beratungsangebots, zur Unterstützung der Beratungsstellen durch die Landesregierung und zu den finanziellen Einbußen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Einschränkungen des Beratungsangebots festgestellt. Es wurden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Beratung durch telefonische und digitale Angebote ergriffen. Finanzielle Einbußen der Beratungsstellen sind nicht konkret erfasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage verdeutlicht die Wichtigkeit der Schwangerenberatung während der Pandemie und die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung. Es gibt Bestrebungen, die Beratungsstellen während der Krise zu fördern, jedoch sind die genauen finanziellen Auswirkungen noch unklar.