❓ Dokument 20/3234
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Bereitstellung von 10.000 Tablets für hessische Pflegeheime thematisiert, um den Kontakt zu Angehörigen während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Es wird auch auf die Herausforderungen eingegangen, die bei der Nutzung dieser Geräte in Einrichtungen ohne WLAN bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in Hessen sowie die Einrichtungen selbst, die diese Tablets erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verteilung der Tablets, zur Notwendigkeit der Geräte, zur Nutzung durch Personal und Bewohner sowie zur WLAN-Verfügbarkeit in den Einrichtungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung erläutern, dass die Tablets zur individuellen Nutzung durch die Bewohner gedacht sind und dass die Verteilung auf Basis der Belegungszahlen erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Geräte auch ohne WLAN genutzt werden können und dass bereits Fördermöglichkeiten für WLAN bestehen.
⚡ Einordnung
Die Maßnahme zur Bereitstellung der Tablets wird als notwendig erachtet, um den Kontakt zu Angehörigen während der Pandemie zu ermöglichen. Es gibt jedoch Diskussionen über die Notwendigkeit von WLAN in den Einrichtungen und die langfristige Ausstattung mit mobilen Endgeräten.