❓ Dokument 20/3235
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, ob die vorhandenen Ausbildungsstellen im Justizvollzug in Hessen ausreichen, um den Personalbedarf bis 2025 zu decken. Es werden verschiedene Fragen zur Anzahl der Ausbildungsplätze und deren Attraktivität gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwärterinnen und Anwärter im Justizvollzug, die Justizvollzugsbehörden in Hessen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung plant, die Anzahl der Ausbildungsstellen zu erhöhen und welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Justizvollzug als Ausbildungsplatz attraktiver zu gestalten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin der Justiz zeigen, dass die derzeitigen Ausbildungsstellen voraussichtlich ausreichen, um den Personalbedarf zu decken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausbildung zwei Jahre dauert und jährlich etwa 74 Anwärterinnen und Anwärter benötigt werden. Zudem wird erklärt, dass die Bedingungen des Vorbereitungsdienstes als attraktiv gelten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Personalplanung im Justizvollzug betrifft. Die Landesregierung hat bisher keine Erhöhung der Ausbildungsstellen geplant, was möglicherweise auf Unzufriedenheit bei den Betroffenen stoßen könnte.