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HessenKleine Anfrage

Dokument 20/3240

16. Juli 2026Dokument 20/3240 · WP 20Hessen
Alexandra Walter
CytotecGeburtsklinikenRisikenOff-Label-UseHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird der Einsatz des Medikaments Cytotec® zur Geburtseinleitung in hessischen Geburtskliniken thematisiert. Es werden die Risiken und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Off-Label-Use angesprochen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schwangere, Geburtskliniken in Hessen sowie medizinisches Personal, das mit der Geburtshilfe befasst ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zu den Einsatzorten von Cytotec®, den Gründen für dessen Verwendung trotz Marktentnahme, der Aufklärung der Patientinnen und der Haftung bei möglichen Schäden gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Cytotec® wird in mehreren hessischen Geburtskliniken eingesetzt, obwohl es in Deutschland nicht mehr vertrieben wird. Die Kliniken argumentieren, dass es in bestimmten Situationen wirksam und sicher ist. Es gibt keine bekannten Todesfälle oder Klagen im Zusammenhang mit Cytotec® in Hessen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wirft Fragen zur Sicherheit und zur Verantwortung der Geburtskliniken auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Risiken für Schwangere, während die Kliniken die Anwendung als notwendig erachten, um die Gesundheit der Mütter zu gewährleisten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3240, Wahlperiode 20, eingereicht 17. Juli 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.