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HessenKleine Anfrage

❓ Gewalt in der Geburtshilfe - Teil 2

17. Juli 2020Dokument 20/3245 · WP 20Hessen
Alexandra Walter
GewaltGeburtshilfeWassergeburtenmedizinische Interventionenpsychologische Unterstützung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert Gewalt in der Geburtshilfe und die damit verbundenen Herausforderungen für Frauen. Es wird auf die Richtlinien der WHO und die Istanbul-Konvention verwiesen, die den Schutz von Frauen vor Gewalt stärken sollen. Die Fragestellerin hebt die unzureichenden Reaktionen der Politik auf Gewalt im Kreißsaal hervor.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Frauen, die in Hessen gebären, sowie medizinische Einrichtungen, die Geburtshilfe anbieten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zu Wassergeburten, dem Einverständnis der Gebärenden zu medizinischen Eingriffen, der Finanzierung der Geburtshilfe und der Unterstützung für Frauen mit posttraumatischen Belastungsstörungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass keine Daten zu Wassergeburten vorliegen, dass geplante Eingriffe im Vorfeld aufgeklärt werden und dass die Finanzierung der Geburtshilfe durch Bundesrecht geregelt wird. Zudem werden regionale Unterschiede in den Unterstützungsangeboten für betroffene Frauen genannt.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin, Alexandra Walter, hebt hervor, dass die Reaktionen auf Gewalt im Kreißsaal unzureichend sind. Die Landesregierung gibt an, dass die Finanzierung der Geburtshilfe nicht landesrechtlich geregelt werden kann. Es wird auf die Pandemiebedingungen verwiesen, die die Planung von Veranstaltungen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen beeinflussen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3245, Wahlperiode 20, eingereicht 17. Juli 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.