❓ Kontrollen von Überholabständen durch die Landespolizei
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Hermann Schaus thematisiert die Kontrollen der Überholabstände, die seit der Reform der Straßenverkehrsordnung im April 2020 verbindlich sind. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die technischen Möglichkeiten der hessischen Landespolizei zur Überwachung dieser Abstände zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Radfahrende und andere schwächere Verkehrsteilnehmer sowie die hessische Landespolizei.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Verfügbarkeit von Messinstrumenten zur Kontrolle der Überholabstände gestellt, zur geplanten Umsetzung von Kontrollen und zur Bewertung der rechtlichen Grundlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessische Landespolizei verfügt nicht über standardisierte Messinstrumente zur Kontrolle der Überholabstände, nutzt jedoch optoelektronische Technik für die Beweissicherung. Die Polizei plant, die Überholabstände im Rahmen von Schwerpunktkontrollen zu überwachen. Seit der Reform gab es 19 Unfälle, bei denen Radfahrende betroffen waren.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen zur technischen Ausstattung der Polizei und zur Anzahl der Verstöße gegen den Überholabstand. Die Polizei hat bisher keine flächendeckende Technik zur Überwachung angeschafft, plant jedoch präventive Maßnahmen und Aufklärungskampagnen.