❓ Dokument 20/3272
📋 Worum geht es?
In der kleinen Anfrage wird die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Hessen nach der Beratungsregelung thematisiert. Der Fragesteller fragt nach, wie die Landesregierung ihrem Sicherstellungsauftrag nachkommt und welche Kriterien für ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen zur Verfügung stehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwangere Frauen in Hessen, medizinische Einrichtungen, insbesondere gynäkologische Kliniken, sowie das medizinische Personal.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Sicherstellung des Angebots an Schwangerschaftsabbrüchen, zur Anzahl der durchgeführten Abbrüche in den letzten fünf Jahren und zur Bereitschaft des medizinischen Personals zur Durchführung solcher Eingriffe gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in den letzten fünf Jahren in verschiedenen Kliniken dokumentiert ist. Die Daten zeigen eine unterschiedliche Anzahl von Abbrüchen in den Universitätskliniken Gießen, Marburg und Frankfurt. Es wird festgestellt, dass keine Hochschulklinik die Bereitschaft zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in den Ausschreibungen für Stellen erwähnt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Diskussion über die Verfügbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und die Rechte von Ärzten in diesem Kontext aufwirft. Es gibt unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit und die Bedingungen für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Hessen.