Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageAfD

❓ Verwendung von Fördergeldern für die Erhöhung der Intensivkapazitäten

22. Juli 2020Dokument 20/3273 · WP 20Hessen
Claudia Papst-Dippel, Volker Richter, Arno Enners
FördergelderIntensivkapazitätenKrankenhäuserCOVID-19Hessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten zielt darauf ab, Informationen über die Verwendung von Fördergeldern für die Erhöhung der Intensivkapazitäten in hessischen Krankenhäusern zu erhalten. Insbesondere wird gefragt, welche Krankenhäuser Fördermittel beantragt haben und ob diese Gelder tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Krankenhäuser in Hessen, die Fördermittel beantragt haben, sowie die Patienten, die von den intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten abhängig sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, welche Krankenhäuser Fördermittel beantragt haben, wie viele Bewilligungsbescheide ausgestellt wurden, ob Überprüfungen der Verwendung der Fördermittel stattgefunden haben und wie die Landesregierung sicherstellt, dass die finanziell geförderten Maßnahmen umgesetzt werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass bis zum 10. August 2020 in 75 Bescheiden die Schaffung von 949 zusätzlichen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten genehmigt wurde. Für 857 Betten wurde die Auszahlung geleistet. Eine Überprüfung der Verwendung der Fördermittel ist bis zum 31. Oktober 2020 vorgesehen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Fördergelder möglicherweise nicht wie vorgesehen verwendet wurden. Die Landesregierung hat die Genehmigung zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten mit der Verpflichtung zur Vorlage geeigneter Unterlagen verknüpft. Aufgrund des Fachkräftemangels wird auf mögliche Personalengpässe hingewiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3273, Wahlperiode 20, eingereicht 22. Juli 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.