❓ Dokument 20/3280
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Thematik der mehrfachen Staatsangehörigkeiten in Hessen behandelt. Der Fragesteller erkundigt sich nach der Anzahl der Personen, die in den Jahren 2015 bis 2019 in Hessen eingebürgert wurden, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, sowie nach den Genehmigungen zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen mit mehrfachen Staatsangehörigkeiten sowie die zuständigen Behörden in Hessen, die für die Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsfragen zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Einbürgerungen ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit sowie zu den Genehmigungen zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat für den Zeitraum 2015 bis 2019 insgesamt 3.220 bis 3.555 Einbürgerungen ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit verzeichnet. Zudem wurden 101 Genehmigungen zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt. Die Anfrage enthält auch Informationen über die rechtlichen Grundlagen und die Bedingungen für Mehrstaatigkeit.
⚡ Einordnung
Die Thematik der mehrfachen Staatsangehörigkeiten ist politisch umstritten, da sie sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Implikationen hat. Die Antworten der Regierung zeigen die Herausforderungen und Regelungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht auf.