❓ Bestattungsfristen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Stefan Müller thematisiert die in Hessen geltenden Bestattungsfristen für Erdbestattungen und Einäscherungen. Es wird hinterfragt, ob eine Verlängerung der Fristen in Betracht gezogen wird, da Hessen die kürzesten Fristen im Vergleich zu anderen Bundesländern hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Angehörige von Verstorbenen sowie die Kommunen in Hessen, die für die Durchführung der Bestattungen zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Regelung der Bestattungsfristen, insbesondere zur Möglichkeit einer Fristverlängerung und zu den Plänen der Landesregierung in diesem Zusammenhang.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Pläne zur Änderung der Bestattungsfristen. Es sind keine Beschwerden über die bestehenden Fristen bekannt, und die Regelungen werden als ausreichend erachtet. Zudem wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, die Fristen unter bestimmten Bedingungen zu überschreiten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller bemerken, dass die Bestattungsfristen in Hessen restriktiver sind als in anderen Bundesländern. Die Landesregierung hat auf die aktuelle Gesetzeslage hingewiesen und betont, dass es keine Beschwerden über die Fristen gibt. Die Regelung für Urnenbestattungen wurde erst 2019 eingeführt.