❓ Dokument 20/3289
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Erlaubnis für den Gebetsruf in hessischen Kommunen während der Corona-Pandemie thematisiert. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Diskussion eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Moscheengemeinden, muslimische Gläubige sowie die Kommunen in Hessen, die über Genehmigungen entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der erteilten Genehmigungen für Gebetsrufe in der Vergangenheit und während der Pandemie sowie zu den Auflagen und rechtlichen Möglichkeiten zur Beschränkung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt, dass für den Gebetsruf keine Genehmigung erforderlich ist. Die Kommunen beurteilen die Immissionssituation und stimmen Zeiten und Lautstärke ab. Es gibt keine belastbaren Informationen über die Anzahl der Anfragen.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um den Gebetsruf ist politisch umstritten, da sie Fragen der Religionsfreiheit und des Immissionsschutzes berührt. Es gibt Widerstand gegen eine generelle Erlaubnis, während die Praxis der Genehmigung im Einzelfall als bewährt angesehen wird.