❓ Vergabe von Aufträgen durch die Staatsanwaltschaften
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Vergabe von Gutachtenaufträgen durch Staatsanwaltschaften in Hessen, insbesondere im Kontext eines Korruptionsverdachts gegen einen Oberstaatsanwalt. Es wird untersucht, wie Aufträge vergeben werden und welche Regelungen dabei gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Staatsanwälte, externe Sachverständige, sowie die Justizbehörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Vergabepraxis von Gutachtenaufträgen, zur Auswahl der Sachverständigen und zur Sicherstellung der Neutralität der Auftragnehmer.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin der Justiz erläutern, dass die Entscheidung über die Beauftragung von Sachverständigen im Ermessen des Staatsanwalts liegt und dass es keine öffentlichen Ausschreibungen für solche Aufträge gibt. Die Vergütung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Zudem gibt es Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Zahlungen an Entscheidungsträger fließen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern den Verdacht, dass ein Oberstaatsanwalt in Korruption verwickelt sein könnte. Die Ministerin betont, dass es Regelungen gibt, um die Neutralität der Sachverständigen zu gewährleisten und dass ein Vier-Augen-Prinzip bei der Vergabe von Gutachtenaufträgen angewendet wird.