❓ Reisekosten von Lehrkräften
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, unter welchen Bedingungen Lehrkräfte in Hessen Reisekosten erstattet bekommen. Es werden verschiedene Aspekte der Erstattung, insbesondere bei Klassenfahrten, beleuchtet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lehrkräfte in Hessen sowie die Schulen, an denen sie tätig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Erstattung von Reisekosten, zu den Gründen für Selbsttragungen der Lehrkräfte und zur Vereinbarkeit der hessischen Regelungen mit der Rechtsprechung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass Lehrkräfte Anspruch auf Erstattung von dienstlich veranlassten Reisekosten haben. Es wird auf das Hessische Reisekostengesetz verwiesen. Zudem wird erläutert, dass die Schulen über Budgetrahmen verfügen und die Planung von Klassenfahrten in der Verantwortung der Lehrkräfte liegt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung führt an, dass die bisherige Praxis in Hessen mit der Rechtsprechung übereinstimmt. Es wird auf Erlassregelungen verwiesen, die die Aufwandsentschädigungen für Lehrkräfte bei Klassenfahrten erhöhen sollen.