❓ Kirchenvandalismus
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Zunahme von Kirchenvandalismus in Hessen und fragt nach der Anzahl der erfassten Fälle sowie deren rechtlicher Einstufung. Es wird auf die Wahrnehmung der Deutschen Bischofskonferenz eingegangen, die von einer Zunahme extremistischer und ideologisch motivierter Straftaten berichtet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kirchen und andere religiöse Einrichtungen in Hessen sowie die Gläubigen, die unter den psychischen Folgen der Vandalismusakte leiden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur statistischen Erfassung von Kirchenvandalismus und anderen religiösen Gebäuden, zur rechtlichen Einstufung der Straftaten und zur Aufklärung dieser Fälle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass im Zeitraum von 2015 bis 2019 insgesamt 193 Fälle von Kirchenvandalismus erfasst wurden. Zudem wurden 365 Sachbeschädigungen in anderen religiösen Gebäuden registriert. Die meisten Fälle wurden als Sachbeschädigung nach § 303 StGB eingestuft.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Strafverfolgungsbehörden häufig nicht die psychischen Folgen der Taten berücksichtigen. Die Landesregierung bestätigt, dass alle zur Anzeige gebrachten Sachbeschädigungen erfasst werden. Im Anfragezeitraum wurden 89 der 558 erfassten Fälle aufgeklärt.